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   BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 434/01   

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BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 434/01 (https://dejure.org/2002,13175)
BAG, Entscheidung vom 15.05.2002 - 4 AZR 434/01 (https://dejure.org/2002,13175)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - 4 AZR 434/01 (https://dejure.org/2002,13175)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines beamtenrechtlichen Anspruchs auf höhere Vergütung wegen der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - Unwirksamkeit der vorzeitigen Beendigung der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - Befristung von Arbeitsverträgen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 434/01
    Der Senat hat diese Rechtsprechungsänderung und die Grundsätze für die Ermessensprüfung bei der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 24 BAT in der Entscheidung in der Sache - 4 AZR 174/01 - (zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.]) im wesentlichen wie folgt begründet:.

    Die vertretungsweise Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit für die Zeit der Verhinderung des Vertreters entspricht daher regelmäßig billigem Ermessen (Senat 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - zVv.).

  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 332/96

    Widerruf der Bestellung zum kommissarischen Schulleiter

    Auszug aus BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 434/01
    Die Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber hat billigem Ermessen zu entsprechen (BAG 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - BAGE 87, 311).

    Die Beweislast dafür, daß die Ausübung des Direktionsrechts billigem Ermessen entspricht, trägt derjenige, der das Leistungsbestimmungsrecht ausübt (BAG 16. September 1998 - 5 AZR 183/97 - AP BAT-O § 24 Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 49; 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - BAGE 87, 311).

  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82

    Voraussetzungen für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 434/01
    Es bestehe aber hinsichtlich der tatsächlichen Rechtfertigung ein verhältnismäßig großer Beurteilungsspielraum sowohl des Arbeitgebers als auch der Tatsacheninstanz (15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8).

    Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN).

  • BAG, 25.10.1967 - 4 AZR 12/67

    Anspruch auf Höhergruppierung - Tarifmerkmale der höheren Vergütungsgruppe -

    Auszug aus BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 434/01
    Rechtsmißbrauch lag nach dieser Rechtsprechung vor, wenn die vorübergehende Übertragung nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei (5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 - und 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - AP TVG § 1 Tarifverträge: BAVAV Nrn. 10, 11; 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP BAT § 24 Nr. 2).

    Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN).

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 434/01
    Dies war entsprechend den Grundsätzen zur Überprüfung einer Eingruppierung bei korrigierender Rückgruppierung (vgl. BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 ff., 357) zugrunde zu legen.
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 434/01
    aa) Die zur Befristung von Arbeitsverträgen zunächst von der Rechtsprechung aufgestellten (grundlegend: BAG 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAGE 10, 65) und - mit Modifikationen - in das Gesetz übernommenen Grundsätze (vgl. zur Entwicklung: Dörner in ArbR BGB 2. Aufl. § 620 Rn. 9 bis 27 mwN) können aus rechtlichen Erwägungen nicht zur Kontrolle der rechtlichen Zulässigkeit der vorübergehenden oder vertretungsweisen (zusammenfassend: interimistischen) Übertragung einer (tariflich) höherwertigen Tätigkeit herangezogen werden.
  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 728/95

    Höhe der Zulage bei probeweiser Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 434/01
    Die knapp fünfmonatige Erprobungzeit ist angemessen (Senat 18. Juni 1997 - 4 AZR 728/95 - AP BAT-O § 24 Nr. 1 mwN).
  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 434/01
    Fehle es an einer sachlichen Rechtfertigung, sei der Angestellte vom Beginn der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit an so zu behandeln, als sei ihm diese auf Dauer zugewiesen (10. Februar 1988 - 4 AZR 585/87 - AP BAT § 24 Nr. 15 mwN; 16. Januar 1991 - 4 AZR 301/90 - BAGE 67, 59; 26. März 1997 - 4 AZR 604/95 - ZTR 1997, 413).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97

    Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin

    Auszug aus BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 434/01
    Die Beweislast dafür, daß die Ausübung des Direktionsrechts billigem Ermessen entspricht, trägt derjenige, der das Leistungsbestimmungsrecht ausübt (BAG 16. September 1998 - 5 AZR 183/97 - AP BAT-O § 24 Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 49; 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - BAGE 87, 311).
  • BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 549/72

    Gestaltungsmöglichkeit - Mißbräuchliche Verwendung - Vereitelung der

    Auszug aus BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 434/01
    Rechtsmißbrauch lag nach dieser Rechtsprechung vor, wenn die vorübergehende Übertragung nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei (5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 - und 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - AP TVG § 1 Tarifverträge: BAVAV Nrn. 10, 11; 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP BAT § 24 Nr. 2).
  • BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87

    Eingruppierung: Grundsätze für die Anwendung des § 24 Abs. 1 BAT

  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 604/95

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung einer tariflich geringer bewerteten Tätigkeit

  • LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 11/01

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit im Öffentlichen Dienst;

  • BAG, 05.07.1967 - 4 AZR 162/66

    Angestellter - Vorübergehende Tätigkeit - Übertragung der Tätigkeit - Erklärung

  • BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 608/80

    Auslandszuschlag - Zulage nach § 24 Abs 1 Bundesangestelltentarif (BAT)

  • BAG, 11.10.1967 - 4 AZR 448/66

    Arbeitsvermittlung - Tätigkeit des Leiters - Großes Arbeitsamt - Vorübergehende

  • LAG Hamm, 21.05.2003 - 18 Sa 1711/02

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Direktionsrecht, billiges

    Auf die Revision des beklagten L2xxxx hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 15.05.2002 - 4 AZR 434/01 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23.05.2001 - 18 Sa 11/01 - aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    (1) Wie das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 15.05.2002 - 4 AZR 434/01 - zu der Freihaltung der Stelle für den Regierungsassistentenanwärter S4xxxx schon ausgeführt hat, entspricht die Freihaltung einer Stelle den Grundsätzen der Billigkeit, wenn ein anderer namentlich bekannter Beschäftigter - hier die Regierungsassistentenanwärterin M4xx - sich noch in der Ausbildung befindet.

  • LAG Hamm, 12.05.2004 - 18 Sa 379/04

    Eingruppierung, vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Vertretung,

    Es entspricht grundsätzlich billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB, wenn der Arbeitgeber dem Angestellten zum Zwecke der Erprobung nach § 24 Abs. 1 BAT eine höherwertige Tätigkeit nur für einen vorübergehenden Zeitraum überträgt (vgl. BAG, Urteil vom 12.12.2002 - 4 AZR 431/01 - ZTR 2003, 82; BAG, Urteil vom 15.05.2002 - 4 AZR 434/01 -).
  • LAG Hamm, 10.04.2002 - 18 Sa 1870/01

    Rechtsverbindlichkeit des allgemeinen Grundsatzes "Gleicher Lohn für gleiche

    Die Einarbeitungszeit ist durch eine Tätigkeit unter Anleitung und Aufsicht geprägt, während eine anschließende Erprobungsphase Aufschluss darüber gibt, ob der Arbeitnehmer befähigt ist, die übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich zu bewältigen (BAG, Urteil vom 15.05.2002 - 4 AZR 433/01 -, BAG, Urteil vom 15.05.2002 - 4 AZR 434/01 -).
  • LAG Hamm, 16.05.2003 - 18 Sa 1783/01

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht,

    Die Einarbeitungszeit ist durch eine Tätigkeit unter Anleitung und Aufsicht geprägt, während eine anschließende Erprobungsphase Aufschluss darüber gibt, ob der Arbeitnehmer befähigt ist, die übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich zu bewältigen (BAG, Urteil vom 15.05.2002 - 4 AZR 433/01 -, BAG, Urteil vom 15.05.2002 - 4 AZR 434/01 -).
  • LAG Hamm, 16.05.2003 - 18 Sa 1810/01

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht,

    Die Einarbeitungszeit ist durch eine Tätigkeit unter Anleitung und Aufsicht geprägt, während eine anschließende Erprobungsphase Aufschluss darüber gibt, ob der Arbeitnehmer befähigt ist, die übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich zu bewältigen (BAG, Urteil vom 15.05.2002 - 4 AZR 433/01 -, BAG, Urteil vom 15.05.2002 - 4 AZR 434/01 -).
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